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   BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10   

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https://dejure.org/2011,48331
BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10 (https://dejure.org/2011,48331)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2011 - 1 AZR 508/10 (https://dejure.org/2011,48331)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 (https://dejure.org/2011,48331)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebsvereinbarung - Schadensersatz

  • openjur.de

    Betriebsvereinbarung über die Gewährung von Bonuszahlungen; Schadensersatz

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsvereinbarung über die Gewährung von Bonuszahlungen - Schadensersatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 280 Abs 1 BGB, § 315 Abs 3 S 2 Alt 2 BGB, § 559 Abs 1 ZPO
    Betriebsvereinbarung über die Gewährung von Bonuszahlungen - Schadensersatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilmitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Ausgestaltung der Durchführung einer Betriebsvereinbarung; Betriebsverfassungsrecht; Schadensersatz

  • Betriebs-Berater

    Kein Schadensersatz aus teilmitbestimmter Betriebsvereinbarung

  • rewis.io

    Betriebsvereinbarung über die Gewährung von Bonuszahlungen - Schadensersatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Teilmitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Ausgestaltung der Durchführung einer Betriebsvereinbarung; Schadensersatz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilmitbestimmte Betriebsvereinbarung (hier: Gewährung von Bonuszahlungen) ? Verletzung von Verfahrensgrundsätzen (hier: verspätete Entscheidung des Arbeitgebers und Unterbleiben des Bonus)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Schadenersatz aus teilmitbestimmter Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung - Schadensersatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 876
  • BB 2012, 1152
  • DB 2012, 1336
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 79/06

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10
    Der Streitgegenstand ändert sich dementsprechend iSv. § 263 ZPO auch dann, wenn zwar nicht der gestellte Antrag als solcher, aber der ihm zugrunde liegende Lebenssachverhalt ein anderer geworden ist (BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 79/06 - Rn. 18, EzA ZPO 2002 § 559 Nr. 1) .
  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07

    Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10
    Der Streitgegenstand umfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat (BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 22, AP ZPO § 253 Nr. 48) .
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10
    Nur im Rahmen dieser Vorgaben unterliegt die Entscheidung darüber, nach welchen Kriterien die Berechnung der einzelnen Leistungen und ihre Höhe im Verhältnis zueinander bestimmt werden soll, der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 23 f., AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 53 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 23) .
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10
    Der Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Parteien die Entscheidungsgrundlage für das Revisionsgericht (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 19, EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 10) .
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Arbeitsplatzbewertung und personelle

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10
    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen in Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO zugelassen, sowie dann, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 19, EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7) .
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10
    Deren Entscheidung, einen Bonus für das jeweilige Geschäftsjahr zu zahlen, war auch nicht durch individualrechtliche Vereinbarungen eingeschränkt (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 22, NZA 2011, 1234) .
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2010 - 11 Sa 438/10

    Anspruch auf eine Bonuszahlung auf Grund einer in einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Mai 2010 - 11 Sa 438/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 17 Sa 37/20

    Immaterieller Schadensersatz - Verstoß gegen die DSGVO - Datenübermittlung in ein

    Der Streitgegenstand ändert sich, wenn der entweder gestellte Antrag oder der ihm zugrundeliegende Lebenssachverhalt ein anderer geworden ist (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 17, AP ArbGG 1979 § 68 Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 68 Nr. 4; 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - aaO; 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 57 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 32) .
  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Der Streitgegenstand ändert sich dementsprechend iSv. § 263 ZPO, wenn der gestellte Antrag oder der ihm zugrunde liegende Lebenssachverhalt ein anderer geworden ist (BAG 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21 mwN) .

    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO zugelassen, sowie dann, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 23; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 60, jeweils mwN) .

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Der Streitgegenstand ändert sich dementsprechend iSv. § 263 ZPO, wenn der gestellte Antrag oder der ihm zugrunde liegende Lebenssachverhalt ein anderer wird (BAG 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21; 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

    Dabei handelt sich um einen vom Erfüllungsanspruch abweichenden Streitgegenstand, der nicht Gegenstand der Revision ist (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21 f.) .
  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 73/19

    Betriebliche Altersversorgung der IKK classic - Abrechnungsverband Ost der VBL

    Der Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Parteien die Entscheidungsgrundlage für das Revisionsgericht (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

    Der Streitgegenstand ändert sich, wenn der entweder gestellte Antrag oder der ihm zugrunde liegende Lebenssachverhalt ein anderer geworden ist (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16; 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 - 21 Sa 1545/15

    Sozialkassenbeiträge 2011 bis 2014 - Streitgegenstand - Vermietung von

    Zu dem Lebenssachverhalt, der die Grundlage der Streitgegenstandsbestimmung bildet, rechnen alle Tatsachen, die bei einer vom Standpunkt der Parteien ausgehenden natürlichen Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der klagenden Partei zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (BGH vom 13.09.2012 - I ZR 230/11 - Rn. 19, WM 2013, 1373; vgl. auch BAG vom 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 15, a. a. O.; vom 26.06.2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16; AP Nr. 43 zu § 611 BGB Arbeitszeit; vom 13.12.2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21, AP Nr. 57 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung).

    Eine Klagerweiterung im Sinne des auch auf eine nachträgliche Klagehäufung nach § 260 ZPO anzuwendenden § 263 ZPO ist vielmehr auch dann gegeben, wenn zwar kein zusätzlicher Klageantrag gestellt, der bisherige Klageantrag aber zusätzlich auf einen weiteren Lebenssachverhalt gestützt wird (BAG vom 18.05.2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 14, AP Nr. 49 zu § 23 BetrVG 1972; vgl. auch BAG vom 13.12.2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21, a. a. O.).

  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11

    Tarifvorbehalt - Gesamtzusage - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage

    Insoweit liegt eine in der Revisionsinstanz nach § 559 Abs. 1 ZPO unzulässige Klageerweiterung vor (BAG 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 23, NZA 2012, 876) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16

    Sozialkassenbeitragsverfahren - SokaSiG - Streitgegenstand -

    Zu dem Lebenssachverhalt, der die Grundlage der Streitgegenstandsbestimmung bildet, rechnen alle Tatsachen, die bei einer vom Standpunkt der Parteien ausgehenden natürlichen Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der klagenden Partei zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (BGH vom 13.09.2012 - I ZR 230/11 - Rn. 19, WM 2013, 1373; vgl. auch BAG vom 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 15, a. a. O.; vom 26.06.2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16; AP Nr. 43 zu § 611 BGB Arbeitszeit; vom 13.12.2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21, AP Nr. 57 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung).

    Eine Klagerweiterung in Sinne des auch auf eine nachträgliche Klagehäufung nach § 260 ZPO anzuwendenden § 263 ZPO ist vielmehr auch dann gegeben, wenn zwar kein zusätzlicher Klageantrag gestellt, der bisherige Klageantrag aber zusätzlich auf einen weiteren Lebenssachverhalt gestützt wird (BAG vom 18.05.2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 14, AP Nr. 49 zu § 23 BetrVG 1972; vgl. auch BAG vom 13.12.2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21, a. a. O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18

    Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes

    Zu dem Lebenssachverhalt, der die Grundlage der Streitgegenstandsbestimmung bildet, rechnen alle Tatsachen, die bei einer vom Standpunkt der Parteien ausgehenden natürlichen Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der klagenden Partei zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (BGH vom 13.09.2012 - I ZR 230/11 - Rn. 19, WM 2013, 1373 ; vgl. auch BAG vom 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 15, a. a. O.; vom 26.06.2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16; AP Nr. 43 zu § 611 BGB Arbeitszeit; vom 13.12.2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21, AP Nr. 57 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung).

    Eine Klagerweiterung im Sinne des auch auf eine nachträgliche Klagehäufung nach § 260 ZPO anzuwendenden § 263 ZPO ist vielmehr auch dann gegeben, wenn zwar kein zusätzlicher Klageantrag gestellt, der bisherige Klageantrag aber zusätzlich auf einen weiteren Lebenssachverhalt gestützt wird (BAG vom 18.05.2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 14, AP Nr. 49 zu § 23 BetrVG 1972; vgl. auch BAG vom 13.12.2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21, a. a. O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 110/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 109/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2023 - 3 Sa 85 öD/23

    Rechtswidrige Weisung wegen Verstoßes gegen eine Dienstvereinbarung

  • VGH Hessen, 23.09.2021 - 22 A 343/19
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 4 Sa 1832/16

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des

  • LAG München, 26.11.2015 - 3 TaBV 81/15

    Unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 854/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 280/20

    Zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste, Sozialplan,

  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 692/19

    Zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste, Sozialplan,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 66/17

    Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 191/17

    Keine individualvertragliche Vereinbarung einer Vergütung nach höherer

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2023 - 3 Ta 141/23

    Keine Änderung der Rechtswegzuständigkeit bei späterem Auswechseln der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 7 Sa 339/17

    Entgegenstehende Rechtskraft - kein individualvertraglicher Anspruch auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 190/17

    Keine individualvertragliche Vereinbarung einer Vergütung nach höherer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17

    Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 7 Sa 340/17

    Entgegenstehende Rechtskraft - kein individualvertraglicher Anspruch auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 192/17

    Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe

  • LAG München, 09.12.2020 - 11 TaBV 71/20

    Einigungsstelle; Streikbruchprämie

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